Informationen zur Blanko-Verordnung für Schulter Patienten

Was ist eine Blanko-Verordnung?

Ab dem 01.11.2024 gibt es eine neue Regelung in der Physiotherapie: Die Ausstellung einer Blanko-Verordnung bei Schulterbeschwerden. Diese Verordnung ermöglicht Physiotherapeuten eine eigenständige Anpassung der Therapie und fällt nicht mehr unter das Budget des Arztes

Die Blanko-Verordnung wird auf dem gewohnten rosa Verordnungsformular (Muster 13) ausgestellt. Im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ trägt der Arzt den Begriff „Blankoverordnung“ ein. Weitere Angaben zur Therapieart, Anzahl der Behandlungen oder Frequenz erfolgen nicht.

Welche Vorteile hat die Blanko-Verordnung?

Flexibilität: Der Physiotherapeut bestimmt die Behandlungsart, Anzahl der Sitzungen und Frequenz.

Individuelle Therapie: Die Behandlung wird an den Bedarf des Patienten angepasst.

Behandlung und Abrechnung

Ihr Eigenanteil beläuft sich auf einmalig 10,- € für die Verordnung und 10% der Behandlungskosten. Im Vergleich zu mehreren Rezepten hintereinander über einen Zeitraum von 16 Wochen ist eine Blankverordnung günstiger für den Patienten.

Pro Behandlungstag sind maximal zwei vorrangige Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik, manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät), sowie ein ergänzendes Heilmittel (Ultraschallwärme Anwendung, Wärme- / Kältetherapie oder Elektrotherapie) möglich.

Diagnostik und Therapieplanung

Vor Beginn der Therapie erfolgt eine physiotherapeutische Diagnostik. Diese umfasst:

• Standardisierte Tests und Befragungen.
• Erstellung eines individuellen Therapieplans.
• Patientenaufklärung.

Zusätzlich gibt es eine Bedarfsdiagnostik, die frühestens 28 Tage nach Therapiebeginn oder am Ende der Behandlung erfolgt. Sie dokumentiert den Fortschritt der Therapie.

Gültigkeit und Verlängerung der Verordnung

  • Eine Blanko-Verordnung ist 16 Wochen gültig, auch wenn die Behandlung bereits abgeschlossen wurde.

  • Innerhalb dieser Zeit kann der Patient bei Bedarf erneut behandelt werden, ohne eine neue Verordnung zu benötigen.

  • Nach Ablauf der 16 Wochen kann eine weitere Blanko-Verordnung durch den Arzt ausgestellt werden.

Die Heilmittelverordnung unterliegt einem Ampelsystem, das sicherstellt, dass Behandlungen wirtschaftlich erbracht werden. Innerhalb des „grünen Bereichs“ werden Leistungen vollständig vergütet. Im „roten Bereich“ erfolgt ein Abschlag von 9 % auf die Vergütung, wobei die Zuzahlung für Patienten unverändert bleibt.

Diese neue Regelung stellt eine bedeutende Neuerung in der Physiotherapie dar und bietet Patienten sowie Therapeuten mehr Flexibilität bei der Behandlung von Schulterbeschwerden.