Standardisierte Heilmittelkombination (D1)

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Informationen zur Standardisierte Heilmittelkombination (D1).

Standardisierte Heilmittelkombination (D1).

Bei komplexeren Schädigungsbildern kann der Arzt eine sog. Standardisierte Heilmittelkombination (D1) verordnen. Hier können in einer Verordnung einzelne Maßnahmen der Physiotherapie kombiniert (also eine Kombinationsverordnung) werden und die Dauer einer Behandlungseinheit um das bis zu 3-fache gesteigert werden.

D.h. es können bis zu 3 Heilmittel mit einem deutlich höheren zeitlichen Aufwand abgegeben bzw. verordnet werden. Die Therapieauswahl richtet sich nach dem Krankheitsbild und der aktuellen Verfassung des Patienten.

Der Therapeut hat 50 bis 60 Minuten pro Therapieeinheit für den Patienten Zeit. In dieser Zeit entscheidet der Therapeut welche Maßnahmen am sinnvollsten für die Genesung des Patienten sind.

Nach Bedarf kann eine Auswahl aus folgenden Therapien zur Anwendung kommen:

  • Physiotherapie
  • Manuelle Therapie
  • Krankengymnastik am Gerät
  • Kältetherapie
  • Wärmebehandlung
  • Elektrotherapie

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